Verschenken und Vererben
Schenkungen des Erblassers zu dessen Lebzeiten eröffnen diesem zum einen die Möglichkeit, die Verteilung seines Vermögens flexibler zu handhaben, als durch Testament oder Erbvertrag. Für den Erblasser stellt sich deshalb die Frage, ob er nicht bestimmte Teile seines Vermögens schon zu Lebzeiten übertragen soll.
Diese Fragen klären wir mit unserer Beratung. Darüber hinaus bieten wir Hilfe bei der Testamentsgestaltung an. Auch bei der Testamentvollstreckung sind wir ein kompetenter Partner.
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| Inhaber: Lutz König • Diplom-Volkswirt • Steuerberater • Am Bürgerhaus 1 • 23683 Scharbeutz Telefon: 04503 35010 • Telefax: 04503 350199 • eMail: info@das-steuerbuero-koenig.de |